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Schon  mit 15 Jahren kannst Du

KLASSE   B

KLASSE  A “direkt”

KLASSE  A “beschränkt”

KLASSE  A1 125er fahren

Mofa fahren

Es handelt sich nicht um einen “richtigen”  Führerschein, sondern lediglich um eine sogenannte “Prüfbescheinigung”. Es ist daher auch kein Antrag beim Straßenverkehrsamt, kein Kurs “Sofortmassnahmen am Unfallort” vorgeschrieben. Auch ein Sehtest ist nicht erforderlich. Den sollte man aber vielleicht im eigenen Interesse machen lassen!

Der Mofakurs besteht aus theoretischem Unterricht und 90 Minuten praktischer Ausbildung. Die Prüfung ist allerdings lediglich eine theoretische Prüfung, in der ein Fragebogen ausgefüllt werden muß. Dieser Fragebogen ist ähnlich dem, den man in den anderen Führerscheinprüfungen bearbeiten muß.

Der Mofakurs kostet einschließlich der Fragebögen

KLASSE  M “50er fahren”

INFOS

BILDER

MOFA

110,- Euro

Man muß auch nicht unbedingt ein Mofa fahren, wie oben auf dem Bild. Man kann fast alle Roller als “ Mofaroller”  drosseln lassen ( wie beim Mofa Höchstgeschwindigkeit 25km/h ) . Man sollte sich aber nicht verführen lassen,  das Mofa zu “ frisieren”! Das kann schlimme juristische Folgen haben!!!

Hier kannst Du sehen, wie es geht: auch bei einem langsamen Fahrzeug ist es wichtig, dass man die verschieden Fahrtechniken übt. Das macht auch Spaß. Sogar im Winter und bei nassem Wetter.

Spaß macht diese Art der motorisierten Art der Fortbewegung auf jeden Fall. Auch wenn es nicht so schnell voran geht, wie man es sich wünscht. Man muß ja nur ein Jahr warten, dann geht es mit dem Führerschein M oder A1 deutlich schneller !

Auch mit einem kleinen Zweirad kann man große Transportprobleme lösen.Ob diese Lösung im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist ?

HERbert SCHULTE

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