HOME

KLASSE   B

KLASSE  A “direkt”

KLASSE  A “beschränkt”

KLASSE  A1 125er fahren

KLASSE  M “50er fahren”

INFOS

BILDER

»Führerschein mit 17«: NUN IST ES ENDLICH SO WEIT !!!         JETZT ANMELDEN !!!

   

Im Volksmund »Führerschein mit 17«, offiziell sagt man »Begleites Fahren«: Der Weg ist nun  frei für die bundesweite Fahrerlaubnis ab 17 Jahren, denn der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 8. Juli 2005 der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt.

Bis vor kurzem war der Führerschein mit 17 nur in Niedersachsen möglich, seit Juni auch in Bremen und Hamburg.

Der Bundesrat hat mit seiner Entscheidung die Bundesregierung ermächtigt, bundeseinheitliche Regeln zu formulieren, die für die Ausbildung und das anschließende Fahren mit 17 gelten, und zwar zunächst übergangsweise (deshalb Modellversuch, man möchte Erfahrungen sammeln!). Im Klartext: Nun kann man in NRW den Führerschein mit 17 beginnen.

Wie kommt man an den Führerschein mit 17?

Man kann man sich mit 16einhalb Lebensjahren in einer Fahrschule anmelden und einen Ausnahmeantrag beim zuständigen Amt stellen. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Wenn der Antrag bewilligt wird, was ohne Punkte in Flensburg normalerweise der Fall sein wird, kann die übliche Ausbildung in der Fahrschule beginnen (Unterricht, Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung). Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die Fahrprüfung abgegelegt werden. Wer die Prüfung besteht und 17 Jahre alt geworden ist, erhält keinen echten Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der Ausnahmegenehmigung. Dieses Papier ist nur in Deutschland gültig, es berechtigt aber auch in solchen Bundesländern zum Fahren, die eventuell gar keine eigene Ausnahmeregelung beschließen. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres wird die Prüfbescheinigung in eine normale Fahrerlaubnis umgewandelt, es ist also keine zweite Ausbildungsstufe oder Prüfung nötig.

Welche besonderen Auflagen gelten beim Fahren?

    · Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson auf dem Beifahrersitz mitfahren (derzeit in Niedersachen und Bremen: ein Elternteil).

    · Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen

    · Für Fahrer und Beifahrer gelten die 0,5-Promille-Grenze und die übrigen einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel

    · Die Begleitperson ist nicht der Fahrzeugführer, sie darf also nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern soll nur als Ansprechpartner oder Berater mitfahren.

    · Zwei dafür in Frage kommende Begleiter sind bei der Antragstellung zu benennen, es kann also nicht einfach irgendjemand zur Begleitperson auserkoren werden.

    · Die Fahrschulen bieten Seminare an, um Eltern bzw. Begleitpersonen auf diese Aufgabe vorzubereiten, die Teilnahme daran ist aber nicht verpflichtend.

Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmgenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.

 

Mit Führerschein geht es bequemer und einfacher !!!!

MOFA

Richtig einordnen !!

Hier ist es wichtig, zu erkennen, dass es zwei Linksabbiegespuren gibt! Der Fahrschüler sollte möglichst in der rechten der beiden Abbiegestreifen stehen. Als Linksabbieger nicht versehentlich mit den “Geradeausfahrern” losfahren!!  Und erkennen, dass man bei einem grünen Pfeil als Abbieger nicht mit Gegenverkehr rechnen muß.

Lassen Sie sich nicht von billigen Fahrschulpreisen blenden !

Jede Leistung hat ihren Preis

Wenn Sie einen Führerschein machen wollen, erkundigen Sie sich nicht nur nach den Preisen für die Grundgebühr und für die Fahrstunden! Achten Sie auf versteckte Kosten, die erst im Laufe der Ausbildung auftreten!

Fragen Sie nach der Qualität der Ausbildung. Bei mir lag die “Durchfallquote” in den Jahren 2001, 2002, 2003,2004 , 2005 und 2006  in allen praktischen Prüfungen weit unter 10 % !  Das ist weit besser als der deutsche Durchschnitt ( über 25 % ).

Fragen Sie nach den Fahrschulfahrzeugen! Bei mir lernen Sie auf einem sehr leicht zu fahrenden Polo Diesel TDI . Wahlweise auf einem Mitsubishi Carisma. Für die heißen Sommertage mit Klimaanlage !

Oder besuchen Sie einmal probeweise meinen theoretischen Unterricht! Das kostet nichts und ist jederzeit möglich.

Fragen Sie wie, regelmäßig Prüfungen stattfinden. Bei mir sind zwei bis vier Prüfungen im Monat die Regel !

Lassen Sie sich nicht von billigen Fahrschulpreisen blenden !

HERbert SCHULTE

Für den Inhalt von mir genannter Links übernehme ich keine Verantwortung

Sollte ich unabsichtlich das Copyright verletzt haben,  bitte eine E-mails senden

Copyright HERbertSCHULTE-FAHRSCHULE